FAQ - Fragen & Antworten
Rund um das Thema Einbruchschutz & Einbruchabsicherung
Frage:
Die Versicherung hat sich geweigert meinen Einbruchsschaden zu bezahlen. Begründung: "unsicheres Türschloss".
Welche Voraussetzung muss mein Türschloss erfüllen, um solchen Situationen in der Zukunft vorzubeugen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt: ohne Einbruchsspuren hat kein Einbruch stattgefunden. Schlechte Schlösser, die man mit einfachen Mitteln öffnen kann, werden auf jeden Fall zu einer Minderung der Entschädigung führen. Wenn der Enbruch dem Dieb durch billige Schließanlagen "leicht gemacht" wird, kann dies sogar zu einer Verweigerung der Leistung führen.
Deswegen: sparen Sie lieber nicht an Beratung und Qualität Ihr Türschloss betreffend!
Frage:
Die Versicherung hat sich geweigert meinen Einbruchsschaden zu bezahlen. Begründung: "Schlüssel nicht zweimal umgedreht wurde".
Antwort:
Ganz einfach ist es nicht... Oftmals entscheidet das Kleingedruckte. Technisch gesehen ist es nicht wirklich wichtig ob Sie den Schlüssel zwei oder nur einmal gedreht haben. Nach den Banken wird möglicherweise die Versicherungsbranche zu unserem Mißtrauensträger werden...
Also: drehen Sie den Schlüssel besser bis zum Anschlag durch. Sicher ist sicher! Es soll bei den modernen Verträgen auch eine Klausel zum "Verzicht auf die Unterstellung der Fahrlässigkeit" geben - es ist Ratsam danach zu fragen.
Ihr Schlüsseldienst Cukier